Anmeldung zur kirchlichen Trauung
Anmeldung spätestens 6 Monate vor der Hochzeit
Bitte melden Sie sich spätestens 6 Monate vor dem geplanten Hochzeitstermin zur Trauung an.
Anmeldung in der Pfarre
Die Anmeldung erfolgt in der Regel in jener Pfarre, in der Braut oder/und Bräutigam ihren Wohnsitz haben oder zu der Braut oder/und Bräutigam einen persönlichen Bezug haben.
Adressen und Kontaktdaten der Pfarren
Sie finden die Adressen bzw. Kontaktdaten der Pfarren in der Erzdiözese Wien online oder Sie suchen österreichweit über den Pfarrfinder.
Heiraten in einer anderen Pfarre
Wenn Sie in einer anderen Pfarre als ihrer Wohnpfarre heiraten wollen, berücksichtigen Sie bitte in Ihrem Zeitplan, dass die Abwicklung des Schriftverkehrs zwischen den Pfarren etwas mehr Zeit in Anspruch nehmen wird.
Rechtzeitige Terminvereinbarung
Bitte vereinbaren Sie den Trauungstermin unbedingt rechtzeitig mit jener Pfarre, in der Sie Ihre Trauung feiern wollen, und mit Ihrem Traupriester bzw. –diakon. Der Termin wird allerdings erst dann fix, wenn alle Formalitäten abgeschlossen sind.
Zur Trauungs-Anmeldung in der Pfarre benötigen Sie folgende Dokumente (jeweils von Braut und Bräutigam):
• Lichtbildausweis • Geburtsurkunde • Meldenachweis • Taufschein • evtl. Heiratsurkunde, falls Sie schon standesamtlich verheiratet sind • oder einen Nachweis über die Anmeldung zur standesamtlichen Trauung • Daten der Trauzeugen
Falls einer der Partner bereits verheiratet war:
• staatliche Heiratsurkunde • Dokument über die Scheidung
Bei kirchlicher Vorehe:
• Trauungsschein • Nachweis über die kirchliche Ungültigkeitserklärung • oder Sterbeurkunde des Ehepartners bzw. Todeserklärung
Können wir katholisch heiraten, obwohl...?
Informationen über die Möglichkeiten einer katholischen Trauung, falls die Partner unterschiedlicher christlicher Kofessionen bzw. unterschiedlicher Religionen angehören oder falls einer der Partner oder beide aus der Kirche ausgetreten sind, finden Sie unter Eheonline.at.
Eheseminar und weitere Schritte nach der Trauungs-Anmeldung
Sie werden bei der Anmeldung in der Pfarre über die weiteren Schritte informiert. Grundsätzlich sind das:
Eheseminar
Gemeinsam nehmen Sie an einem Eheseminar teil. Dieses bietet Ihnen entweder die Pfarre selbst an oder Sie wählen ein diözesanes Eheseminar. Daneben gibt es auch Eheseminare anderer Anbieter, die in der Verantwortung der jeweiligen Veranstalter stehen. Näheres über das Eheseminar und oft gestellte Fragen zu den diözesanen Seminaren finden Sie unter den Informationen zum Eheseminar.
Trauungsprotokoll
Gemeinsam mit dem Pfarrer wird ein Trauungsprotokoll angelegt und unterschrieben – dafür ist die Anwesenheit von Braut und Bräutigam notwendig. Im Trauungsprotokoll werden die Personalien von Braut und Bräutigam festgehalten. Braut und Bräutigam werden befragt, ob etwas gegen die Eheschließung spricht (Ehehindernisse) und ob sie dem katholischen Verständnis von Ehe zustimmen (dazu gehören die Unauflöslichkeit der Ehe, die Treue gegenüber dem/der Partner/in, die grundsätzliche Offenheit für Kinder, die Freiwilligkeit zur Eheschließung und die Ehe als Sakrament).
Vorbereitung des Trauungsgottesdienstes
Sie bereiten gemeinsam Ihren Trauungsgottesdienst vor. Der Gottesdienst bietet einige Gestaltungsmöglichkeiten, dennoch ist ein bestimmter Rahmen vorgegeben. Bitte beziehen Sie unbedingt Ihren Traupriester oder –diakon in die Vorbereitung mit ein. Internetseiten mit Tipps zur Vorbereitung des Gottesdienstes finden Sie unter den Links (Kirchliche Trauung). Überdies hinaus bietet das Kardinal König-Haus den Workshop Trauungsgottesdienst an.
Partnerschaft und Ehe
Wie kann das Leben als Paar gelingen?
Partnerschaft und Ehe sowie alle Themen, die damit zusammenhängen, sind immer wieder heiße Eisen und liefern Stoff für Diskussionen. Wie kann das Leben als Paar gut gelingen? – Das ist die Frage, die sowohl die Gesellschaft als auch die Kirche sehr interessiert.
Ehe als gelebtes Sakrament
Für Christinnen und Christen steht der liebende, menschenfreundliche Gott im Mittelpunkt. Daher sieht die katholische Kirche die Ehe als Zeichen für den liebenden Gott. Ja mehr sogar als eine Lebensform, in der die Liebe Gottes anwesend und lebendig ist. - In der Liebe der Partner zueinander, in den alltäglichen Kleinigkeiten als auch in den Besonderheiten. Ebenso dürfen die Partner in schwierigen Lebenssituationen, in denen die menschliche Liebe vielleicht durch Probleme und Konflikte verdeckt ist, auf die Liebe Gottes zählen und bauen. Mit anderen Worten: Frau und Mann leben die Ehe als Sakrament.
Kein Mensch ist vollkommen
Da kein Mensch vollkommen ist, können wir aber auch Fehler machen, verletzen und selbst verletzt werden. Damit umzugehen, dass kann und muss jedes Paar lernen. Aber nicht alles ist durch menschliche Anstrengung leistbar. Dass die Ehepartner - gerade in schwierigen Zeiten - von Gott getragen werden, das gehört zum Verständnis der Ehe als Sakrament. Trotzdem gibt es leider auch ein Scheitern, das ist eine Tatsache. Es ist dann die Frage, wie wir als selbst Betroffene damit umgehen, wie wir mit jenen Menschen umgehen, die solche Erfahrungen machen, und wie für Betroffene ein Neubeginn gelingen kann.
Liebe ohne Vorbehalte
Das ändert aber nichts an der Grundausrichtung der Ehe und der Liebe ohne Vorbehalte. Zur Ehe gehören der freie Wille und über die Trauung hinaus die tägliche(!) Entscheidung füreinander. Das Versprechen »Ich nehme dich an.« und »Ich WILL dich lieben.« soll ja ein Leben lang gelten. Zudem ist der freie Wille und die Bekundung dieses Willens von Frau und Mann eines der Kernstücke der Eheschließung.
Die Liebe und das »Ja« von Frau und Mann zueinander meinen immer den ganzen Partner bzw. die ganze Partnerin: Mit den Stärken und Schwächen; mit dem jeweiligen Charakter; mit der Leiblichkeit und der gemeinsam gelebten Sexualität; mit der Vergangenheit und Gegenwart sowie mit allem, was die Zukunft bringen wird, was wir jetzt noch nicht wissen... Echte Liebe kennt keine Vorbehalte oder »Hintertürln« und lässt sich nicht zurücknehmen. Ehe bedeutet Verbindlichkeit und Sich-Verlassen-Können.
Ehe im Kirchenrecht
Eine kirchliche Eheschließung hat auch kirchenrechtliche Bedeutung und Konsequenzen, die im CIC (Codex des kanonischen Rechtes) geregelt sind; entsprechend der zivilen Ehe, deren rechtliche Bedeutung im ABGB (Allgemeinen Bürgerlichen Gesetzbuch) geregelt ist.
(J.O.)
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